Einlagensicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Für Festgeld ist die Einlagensicherung eines der zentralen Qualitätsmerkmale. Sie unterscheidet sich je nach Land, Institut und Höhe der Anlage deutlich.
Deutschland
In Deutschland gilt die gesetzliche Einlagensicherung im Umfang von 100.000 € pro Einlegerin bzw. Einleger und Institut. Viele private Banken sind zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht.
Österreich
Auch in Österreich sind Einlagen bis 100.000 € pro Kunde und Institut durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zuständig ist die Einlagensicherung Austria GmbH.
Schweiz
In der Schweiz greift die Einlagensicherung esisuisse bis zu 100.000 CHF pro Kunde und Institut. Für Festgeld-Anlegende aus dem EU-Raum sind zusätzlich Wechselkurs- und Quellensteuerthemen relevant.
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Hinweis: Redaktioneller Beitrag zu Bildungszwecken. Keine Anlageberatung.